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   BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21   

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https://dejure.org/2022,16482
BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21 (https://dejure.org/2022,16482)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - X ZR 12/21 (https://dejure.org/2022,16482)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - X ZR 12/21 (https://dejure.org/2022,16482)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 651i Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB, § ... 651i Abs. 2 Satz 2 BGB, Art. 229 § 42 EGBGB, § 651i Abs. 2 Satz 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 651i Abs. 2, 3 BGB, § 651i Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Obliegenheit des Reiseveranstalters zur Darlegung der maßgeblichen Umstände bzgl. der Angemessenheit einer im Reisevertrag vorgesehenen pauschalen Entschädigung wegen Kündigung vor Reiseantritt; Teilweise Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise

  • rewis.io

    Darlegungslast eines Reiseveranstalters bzgl. eines angemessenen Anspruchs auf pauschale Entschädigung bei Rücktritt von einem Reisevertrag.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a.F. § 651i Abs. 2; BGB a.F. § 651i Abs. 3
    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters bei vertraglicher Pauschalierung seines Entschädigungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 651i Abs. 2 ; BGB a.F. § 651i Abs. 3
    Obliegenheit des Reiseveranstalters zur Darlegung der maßgeblichen Umstände bzgl. der Angemessenheit einer im Reisevertrag vorgesehenen pauschalen Entschädigung wegen Kündigung vor Reiseantritt; Teilweise Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf angemessene pauschale Entschädigung bei Rücktritt vor Reisebeginn ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reise kurzfristig storniert - Reiseveranstalter verlangt eine pauschale Entschädigung von 70 Prozent des Reisepreises

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1137
  • MDR 2022, 944
  • VersR 2022, 1033
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21
    Eine Klausel, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 = RRa 2015, 138 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21
    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).
  • BGH, 03.11.2015 - X ZR 122/13

    Pauschalierte Stornoentschädigung des Reiseveranstalters bei Rücktritt von einer

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21
    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).
  • BGH, 18.01.2022 - X ZR 125/20

    Teilweise Erstattung der Vergütung für eine Pauschalreise aus übergegangenem

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - X ZR 12/21
    Dementsprechend obliegt es dem Reiseveranstalter, die Voraussetzungen dieses Gegenanspruchs darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - X ZR 125/20, MDR 2022, 551 = BeckRS 2022, 4755).
  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 24 S 157/21
    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31; Urteil vom 18. Januar 2022 - X ZR 88/20 -, Rn. 27, juris; Urteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 12/21 -, Rn. 20; vgl. zum Ganzen Ullenboom, Stornopauschalen in Reiseverträgen, RRa 2022, 55 ff).

    Da die grundsätzliche Darlegungslast beim Reiseveranstalter liegt, dürfen an die Substantiierung des Bestreitens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 12/21 -, Rn. 22, juris).

    Grundsätzlich obliegt auch in Bezug auf die konkrete Berechnung der Rücktrittsentschädigung dem Reiseveranstalter die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH Urteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 12/21 -, Rn. 34; Tonner/Bergmann/Blankenburg Reiserecht 2. Aufl. 2022 § 1 R. 290).

  • OLG Naumburg, 02.03.2023 - 4 U 72/22

    Entschädigungsansprüche eines Reiseveranstalters wegen der Stornierung von

    Entfallen Einsparungen wegen der Preisgestaltung eines verbundenen Unternehmens, sind Angaben zu dessen Ersparnissen und anderweitigem Erwerb erforderlich (BGH, Urteil vom 24. Mai 2022, X ZR 12/21, juris).
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